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   BSG, 13.05.1980 - 12 RK 32/79   

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https://dejure.org/1980,15545
BSG, 13.05.1980 - 12 RK 32/79 (https://dejure.org/1980,15545)
BSG, Entscheidung vom 13.05.1980 - 12 RK 32/79 (https://dejure.org/1980,15545)
BSG, Entscheidung vom 13. Mai 1980 - 12 RK 32/79 (https://dejure.org/1980,15545)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Selbstständiger Dreher als Hausgewerbetreibender - Definition des Hausgewerbetreibenden im Gegensatz zu Arbeitnehmern und Selbstständigen - Kapitalinvestitionen eines Gewerbetreibenden - Sozialversicherungsrechtliche Gleichbehandlung von Hausgewerbetreibenden und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 26.10.1962 - 3 RK 62/58

    Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen der Krankenversicherung und

    Auszug aus BSG, 13.05.1980 - 12 RK 32/79
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) sind die begrifflichen Merkmale des Hausgewerbetreibenden für die - hier in Frage stehende - Zeit vor Inkrafttreten des § 12 Abs. 1 Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB 4) - der Vorschrift des § 162 RVO zu entnehmen (vgl. BSGE 18, 70, 72).

    Im Gegensatz zu den Arbeitnehmern sind die Hausgewerbetreibenden nicht in den Betrieb des Beschäftigenden eingegliedert, sondern üben - wie andere Selbständige auch - eine hinsichtlich der Gestaltung ihres äußeren Rahmens weisungsfreie Tätigkeit aus (BSGE 32, 235, 238; 18, 70, 72; BSG SozR Nr. 1 zu § 1436 RVO a.F. und SozR 2200 § 162 Nrn. 1 und 2; Bayer. LSG, Urteil vom 7. November 1974 L 4 Kr 10/73 - Die Beiträge, 1974, 152, 153; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. Februar 1974 - L 16 Kr 43/73 - Die Beiträge, 1974, 246, 248).

    Was den Hausgewerbetreibenden zudem wesentlich von sonstigen Selbständigen unterscheidet ist die wirtschaftliche Abhängigkeit von seinen Auftraggebern (BSG SozR 2200 § 162 Nr. 1; BSGE 32, 235, 238; 18, 70, 73).

  • BSG, 25.02.1971 - 12 RJ 276/70

    Versicherungspflicht eines Handwerkers - Eintragung in der Handwerksrolle -

    Auszug aus BSG, 13.05.1980 - 12 RK 32/79
    Im Gegensatz zu den Arbeitnehmern sind die Hausgewerbetreibenden nicht in den Betrieb des Beschäftigenden eingegliedert, sondern üben - wie andere Selbständige auch - eine hinsichtlich der Gestaltung ihres äußeren Rahmens weisungsfreie Tätigkeit aus (BSGE 32, 235, 238; 18, 70, 72; BSG SozR Nr. 1 zu § 1436 RVO a.F. und SozR 2200 § 162 Nrn. 1 und 2; Bayer. LSG, Urteil vom 7. November 1974 L 4 Kr 10/73 - Die Beiträge, 1974, 152, 153; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. Februar 1974 - L 16 Kr 43/73 - Die Beiträge, 1974, 246, 248).

    Was den Hausgewerbetreibenden zudem wesentlich von sonstigen Selbständigen unterscheidet ist die wirtschaftliche Abhängigkeit von seinen Auftraggebern (BSG SozR 2200 § 162 Nr. 1; BSGE 32, 235, 238; 18, 70, 73).

    Daraus rechtfertigt sich auch die sozialversicherungsrechtliche Gleichbehandlung von Hausgewerbetreibenden und Arbeitnehmern (BSGE 32, 235, 238).

  • BSG, 17.12.1964 - 3 RK 65/62

    Beiträge zur Kranken- und Angestelltenversicherung ; Beachtung einer

    Auszug aus BSG, 13.05.1980 - 12 RK 32/79
    Es sind danach von den bezogenen Einkünften sämtliche Betriebs- und Werbungskosten abzusetzen (BSGE 22, 173, 181; Verbandskomm RVO § 1385 Anm. 18; vgl. nunmehr auch: §§ 14, 15 SGB 4).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.1974 - L 16 KR 43/73
    Auszug aus BSG, 13.05.1980 - 12 RK 32/79
    Im Gegensatz zu den Arbeitnehmern sind die Hausgewerbetreibenden nicht in den Betrieb des Beschäftigenden eingegliedert, sondern üben - wie andere Selbständige auch - eine hinsichtlich der Gestaltung ihres äußeren Rahmens weisungsfreie Tätigkeit aus (BSGE 32, 235, 238; 18, 70, 72; BSG SozR Nr. 1 zu § 1436 RVO a.F. und SozR 2200 § 162 Nrn. 1 und 2; Bayer. LSG, Urteil vom 7. November 1974 L 4 Kr 10/73 - Die Beiträge, 1974, 152, 153; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. Februar 1974 - L 16 Kr 43/73 - Die Beiträge, 1974, 246, 248).
  • LSG Bayern, 07.11.1974 - L 4 KR 10/73
    Auszug aus BSG, 13.05.1980 - 12 RK 32/79
    Im Gegensatz zu den Arbeitnehmern sind die Hausgewerbetreibenden nicht in den Betrieb des Beschäftigenden eingegliedert, sondern üben - wie andere Selbständige auch - eine hinsichtlich der Gestaltung ihres äußeren Rahmens weisungsfreie Tätigkeit aus (BSGE 32, 235, 238; 18, 70, 72; BSG SozR Nr. 1 zu § 1436 RVO a.F. und SozR 2200 § 162 Nrn. 1 und 2; Bayer. LSG, Urteil vom 7. November 1974 L 4 Kr 10/73 - Die Beiträge, 1974, 152, 153; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. Februar 1974 - L 16 Kr 43/73 - Die Beiträge, 1974, 246, 248).
  • BSG, 18.11.1980 - 12 RK 76/79

    Versicherungspflicht - Verwaltung eines Privatvermögens

    Gleichwohl kann der Senat nicht abschließend entscheiden, weil bisher nicht festgestellt worden ist, in welchem Umfange in der vom Kläger gezahlten Gesamtvergütung ein (pauschaler) Ersatz der der Beigeladenen zu 2) erwachsenen Unkosten enthalten ist; soweit Unkosten ersetzt werden, handelt es sich nicht um Arbeitsentgelt, so daß auch der Beitragsberechnung nur das entsprechend verminderte Arbeitseinkommen zugrunde gelegt werden darf (Urteil des erkennenden Senats vom 13. Mai 1980 - 12 RK 32/79 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
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